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Wir über uns:

 

Unsere Kanzlei haben wir am 1. August 2004 im Herzen Nürnbergs eröffnet. Mit unserem Team, das aus Rechtsanwältin Dr. Dr. Beate Grün und unserer Rechts­anwaltsfachangestellten Frau Tanja Marquardt besteht, gelingt es uns, montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr für Sie erreichbar zu sein.

 

 

Zu unserem Selbstverständnis als kommuni-katives Dienstleistungsunternehmen gehört es, Ihnen nach Bedarf auch außerhalb der Bürokernzeiten zur Verfügung zu stehen, ins­besondere für persönliche Kanzlei-besprechungstermine nach vorheriger Verein­barung.

Die zwischenzeitlich umfangreiche Erfahrung unserer Berufsträgerin setzten wir in Ihrem Interesse ein.  

 

 

Die Nutzung unseres Netzwerkes zu ehemaligen Studienkollegen und zu Berufs­kollegen gehört zur elementaren Philosophie unserer Kanzlei. Besonders freut uns die Entscheidung der etablierten Steuerberaterkanzlei Edelmann & Kienlein, Partnerschaftsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft Nürnberg (email: steuerberater@edelmann-kienlein.de), mit uns eine berufliche Kooperation eingegangen zu sein.

Aus der Vita unserer Anwältin mögen Sie unseren Anspruch auf kompetente Beratung und Vertretung ermessen:

 

1961 geboren, führte Grün ihr juristisches Studium an die Universitäten Erlangen, Genf, Straßburg und London. Nach Ablegen des Ersten und des Zweiten Juristischen Staatsexamens in Bayern und Promotion zum Dr. jur. ergriff sie 1990 die ihr von dem renomierten Zivilrechtslehrer, Herrn Professor Dr. Max Vollkommer, ge­botene Chance, sich selbst zur Hochschullehrerin zu qualifizieren und tiefgründig wissen-schaftlich zu forschen. Mit der Habilitation zum Dr. jur. habil. im Jahr 1999 (Habilitationsschrift zur deutsch-deutschen Rechtsangleichung im Bodenrecht) er­warb Grün die universitäre Lehrbefugnis zu den Fächern: Zivilrecht, Zivilverfahrens­recht, Bankrecht und Rechtsvergleichung.

 

Seither ist sie Privatdozentin sowie Prüferin für die Erste Juristische Staatsprüfung in Bayern und unterrichtet an der Universität Erlangen regelmäßig im studentischen Vorlesungsbetrieb. Inzwischen ist sie als einzige Rechtsanwältin Mitglied des gesamtbayerischen Prüfungsaus­schusses für die Erste Juristische Staatsprüfung in Bayern und damit für ein praxis­bezogenes Prüfungswesen mit wissenschaftlichem An-spruch mitverantwortlich.

 

Kurz vor Abschluss ihrer wissen-schaftlichen Qualifizierung wurde Grün 1998 als Rechtsanwältin zugelassen und trat in eine mittelständische Kanzlei ein, bevor sie im Jahr 2004 ihr eigenes Büro eröffnete.

 

Grün erblickte und entdeckte in diesem freien Beruf die einzigartige Möglichkeit, wissenschaftliches Know How praxis-tauglich fruchtbar zu machen.

 

Sie verfügt nach 12 Jahren Anwaltschaft über forensische Er­fahrung und Beratungserfahrung sowohl in Zivilsachen als auch in Verwaltungs­sachen.

 

Prozessvertretungen in Berufungsverfahren vor diversen Oberlandes­gerichten werden und wurden ihr ebenso anvertraut wie einige komplexe Nichtzulassungs-beschwerdeverfahren und Revisionsverfahren vor dem Bundes-verwaltungs­gericht.

 

Grün ist unter anderem Mitautorin im von Bamberger/Roth herausgegebenen Kom-mentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Verfasserin von über 40 Fach­publikationen in juristischen Zeitschriften.

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Dr. Grün | info@kanzlei-gruen.de