Aus der Vita unserer Anwältin mögen Sie unseren Anspruch auf kompetente Beratung und Vertretung ermessen:
1961 geboren, führte Grün ihr juristisches Studium an die Universitäten Erlangen, Genf, Straßburg und London. Nach Ablegen des Ersten und des Zweiten Juristischen Staatsexamens in Bayern und Promotion zum Dr. jur. ergriff sie 1990 die ihr von dem renomierten Zivilrechtslehrer, Herrn Professor Dr. Max Vollkommer, gebotene Chance, sich selbst zur Hochschullehrerin zu qualifizieren und tiefgründig wissen-schaftlich zu forschen. Mit der Habilitation zum Dr. jur. habil. im Jahr 1999 (Habilitationsschrift zur deutsch-deutschen Rechtsangleichung im Bodenrecht) erwarb Grün die universitäre Lehrbefugnis zu den Fächern: Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Bankrecht und Rechtsvergleichung.
Seither ist sie Privatdozentin sowie Prüferin für die Erste Juristische Staatsprüfung in Bayern und unterrichtet an der Universität Erlangen regelmäßig im studentischen Vorlesungsbetrieb. Inzwischen ist sie als einzige Rechtsanwältin Mitglied des gesamtbayerischen Prüfungsausschusses für die Erste Juristische Staatsprüfung in Bayern und damit für ein praxisbezogenes Prüfungswesen mit wissenschaftlichem An-spruch mitverantwortlich.
Kurz vor Abschluss ihrer wissen-schaftlichen Qualifizierung wurde Grün 1998 als Rechtsanwältin zugelassen und trat in eine mittelständische Kanzlei ein, bevor sie im Jahr 2004 ihr eigenes Büro eröffnete.
Grün erblickte und entdeckte in diesem freien Beruf die einzigartige Möglichkeit, wissenschaftliches Know How praxis-tauglich fruchtbar zu machen.
Sie verfügt nach 12 Jahren Anwaltschaft über forensische Erfahrung und Beratungserfahrung sowohl in Zivilsachen als auch in Verwaltungssachen.
Prozessvertretungen in Berufungsverfahren vor diversen Oberlandesgerichten werden und wurden ihr ebenso anvertraut wie einige komplexe Nichtzulassungs-beschwerdeverfahren und Revisionsverfahren vor dem Bundes-verwaltungsgericht.
Grün ist unter anderem Mitautorin im von Bamberger/Roth herausgegebenen Kom-mentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Verfasserin von über 40 Fachpublikationen in juristischen Zeitschriften.